Eine Zusammenstellung der aktuellen Forschung
Christl Ruth Vonholdt
Mit der „Ehe für alle“ ist ein volles Adoptionsrecht für schwul oder lesbisch lebende Paare verbunden sowie der ungehinderte Zugang zu Samenspende und künstlicher Befruchtung für lesbische Paare. Der folgende Artikel beleuchtet die „Ehe für alle“ aus der Perspektive des Kindeswohls (UN Kinderrechtskonvention).
I. Gleichgeschlechtliche Anziehung ist nicht biologisch festgelegt
1) Gleichgeschlechtliche Anziehung ist nicht biologisch festgelegt
2) Spontane Veränderungen nicht-heterosexueller Anziehungen sind häufiger als früher angenommen
3) Personen mit gemischter Anziehung sind die weitaus größte Gruppe unter den sexuellen Minderheiten
II. Das Kindeswohl hat Vorrang
1) Die „kein Unterschied“ These ist nicht haltbar
2) Neue repräsentative Studien zeigen erhebliche Unterschiede
3) Das Mitleben von Kindern erhöht die Instabilität lesbischer Partnerschaften
4) Kinder brauchen Mutter und Vater
5) Weitere aktuelle Studienergebnisse
6) Erwachsene Kinder aus gleichgeschlechtlichen Familien bezeichnen sich häufiger selbst als homosexuell
7) Sind Kinder, die in einem homosexuellen Umfeld aufwachsen, häufiger der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt?
8) Die Minderheiten-Stress-Theorie ist nicht haltbar
III. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Verhaltensmerkmale
1) Rivalität bei zwei Gleichen
2) Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
3) Promiskuität bei schwulen Männerpaaren