Archiv für den Monat: Januar 2022

Ja zum Kindeswohl und Nein zur „Ehe für alle“

Aus der aktuellen Forschung

Christl Ruth Vonholdt

Im Unterschied zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beinhaltet die gleichgeschlechtliche Ehe, genannt „Ehe für alle“, ein volles Adoptionsrecht für schwul oder lesbisch lebende Paare sowie den ungehinderten Zugang zu Samenspende und künstlicher Befruchtung für lesbische Paare. In der Volksabstimmung im September 2021 stimmte die Mehrheit der Schweizer Wähler für die „Ehe für alle“. Was bedeutet dies für das Kindeswohl, das nach der UN Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen ist?

Der folgende Artikel entstand im Vorfeld zum Schweizer Referendum und wurde für die vorliegende Fassung leicht erweitert.

I. Gleichgeschlechtliche Anziehung ist nicht biologisch festgelegt

1) Gleichgeschlechtliche Anziehung ist nicht biologisch festgelegt
2) Spontane Veränderungen nicht-heterosexueller Anziehungen sind häufiger als früher angenommen
3) Personen mit gemischter Anziehung sind die weitaus größte Gruppe unter den sexuellen Minderheiten

II. Das Kindeswohl hat Vorrang

1) Die „kein Unterschied“ These ist nicht haltbar
2) Neue repräsentative Studien zeigen erhebliche Unterschiede
3) Das Mitleben von Kindern erhöht die Instabilität lesbischer Partnerschaften
4) Kinder brauchen Mutter und Vater
5) Weitere aktuelle Studienergebnisse
6) Erwachsene Kinder aus gleichgeschlechtlichen Familien bezeichnen sich häufiger selbst als homosexuell
7) Sind Kinder, die in einem homosexuellen Umfeld aufwachsen, häufiger der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt?
8) Die Minderheiten-Stress-Theorie ist nicht haltbar

III. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Verhaltensmerkmale

1) Rivalität bei zwei Gleichen
2) Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
3) Promiskuität bei schwulen Männerpaaren

IV. Die “Ehe für alle” in Kita und Schule

V. Gefährdung von Meinungs- und Religionsfreiheit

VI. Nachtrag: Un-Kinderrechtskonventio Ja zum Kindeswohl und Nein zur „Ehe für alle“ weiterlesen